Der oberste Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle verkündete das Urteil und ließ verlauten, dass der ESM Euro-Rettungsschirm mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gegen die deutsche Verfassung verstößt. Somit wurde der Rettungsschirm von Karlsruhe gebilligt. Jedoch wurden Auflagen gemacht. Die Bundesregierung muss eine Maximal-Haftung von 190 Milliarden Euro sicherstellen, die nur über eine Zustimmung des Bundestages überschritten werden darf.
Damit blieben Eilanträge mehrerer Kläger überwiegend erfolglos. Das Gericht bleibt bei seiner Linie aus früheren Entscheiden mit Europapolitischer Auswirkung. Deutschlands Regierung muss darüber hinaus gegenüber Europa klar machen, dass es nicht an den ESM-Vertrag gebunden ist, sollten die Vorbehalte bezüglich der maximalen Haftung sich nicht als durchsetzbar erweisen. Zudem werden die beteiligten Politiker von ihrer Schweigepflicht in Sachen ESM entbunden. Dies, damit der Bundestag über alle nötigen Informationen verfügen kann, um über weitere Ausgaben zu entscheiden. Das Gericht sagt darüber hinaus, dass der ESM sich nicht bei der Europäischen Zentralbank refinanzieren darf. Der ESM wird damit definitiv keine «Bankenlizenz» bei der EZB haben.Quelle: http://www.tagesanzeiger.ch