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Baden-Württemberg bürgt für Schlecker

KfW will Sicherheiten für die 71 Millionen Euro für Schlecker
Die Bundesländer konnten sich bei einem Treffen in Berlin nicht zu einer Transfergesellschaft für die 11.200 Mitarbeiter der Firma Schlecker durchringen. Einzig und alleine Baden-Württemberg gibt nun die verlangte Garantie für die Bürgschaft bei der bundeseigenen KfW Bank ab und geht einen Schritt voran. Später sollen die anderen Bundesländer folgen. Nach Plan des Insolvenzverwalters sollen mehr als ein Drittel der 5.400 Filialen (2200) geschlossen werden. Die meisten Betroffenen Mitarbeiter/innen sind Frauen.
Quelle: Badische Zeitung

Der Familie Schlecker selbst wird es laut Meldung der Bild trotzdem nicht schlecht gehen.
Kenner der Familie schätzten, dass den Schleckers monatlich etwa 70 000 Euro zum Leben bleiben.
Quelle: Bild.de

Kodak meldet Insolvenz an

Das Traditionsunternehmen Kodak ist pleite.

Der US Kamerakonzern Eastman Kodak gehört zu den Pionieren der analogen Fotografie und hat diese maßgeblich mit geprägt. Bereits im Jahre 1888 die erste Kamera für Endverbraucher auf den Markt und war jahrzehnte lang einer der größten im Bereich Fotografie. Kodak hat weltweit 19.000 Mitarbeiter und hohe Fixkosten, versuchte aber viel zu spät im Bereich der digitalen Fotografie auf dem Markt mit zu mischen. Man hat den Wechsel zur Digitalfotografie komplett verschlafen. Seit nun mehr 5 Jahren schreibt Kodak keine Gewinne mehr. Nach langem Überlebenskampf steht der Konzern vor dem K.O. - Kodak ist pleite und meldet Insolvenz an.
Am Donnerstag leitete das Traditionsunternehmen ein Verfahren nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechts ein. Zugleich teilte Kodak mit, die Citigroup habe der Firma eine Kreditlinie über 950 Millionen Dollar eingeräumt. Es sei genügend Liquidität vorhanden, um den Geschäftsbetrieb während des Gläubigerschutzes Aufrecht zu halten, hieß es weiter. Man rechne damit, 2013 dieses Verfahren, von dem alle Töchter außerhalb der USA nicht betroffen seien, zu beenden.
....... Infoquelle: http://www.focus.de/finanzen/news/unternehmen/traditionsmarke-vor-dem-aus-kodak-stellt-insolvenzantrag_aid_704364.html

Commerzbank AG muß 33000 Euro Schadensersatz zahlen

Landgericht Leipzig verdonnert Commerzbank AG zu 33.000 EUR Schadensersatz

Ein Anleger hat erfolgreich gegen die Commerzbank AG geklagt, weil der ihm enstandene Verlust durch die Insolvenz der/des Emittenten durch einen gravierenden Beratungsfehler entstanden ist. Mit keinem Wort wurde in den Beratungsgesprächen erklärt, dass bei einer Insolvenz eines Emittenten ein Totalverlust eintreten könnte. Das Landgericht Leipzig hält es für zwingend erforderlich, dass eine Aufklärung auch dann statt finden muß, wenn keine "akute" Gefahr in Verzug ist,und ein erhöhtes Insolvenzrisiko besteht.


Pressemitteilung von: Anwaltskanzlei Lipkke

Banken müssen bei Zertifikaten selbst dann über das Risiko eines Totalverlustes infolge einer Insolvenz des Emittenten aufklären, wenn kein erhöhtes Insolvenzrisiko besteht.

Mit Urteil vom 16.06.2011 - Aktenzeichen 04 O 3542/10 - hat das Landgericht Leipzig die Commerzbank AG dazu verurteilt, einem von mir vertretenen Anleger den durch 3 verschiedene Zertifikate der Dresdner Bank und der UBS erlittenen Verlust von über 33.000 EUR zu ersetzen, weil ihre Mitarbeiter meinen Mandanten in keinem der Beratungsgespräche darüber aufklärten, dass bei Zertifikaten im Falle einer Insolvenz des Emittenten ein Totalverlust eintreten kann. Das Gericht führt im Urteil aus, dass die Beklagte hierzu selbst dann verpflichtet gewesen sei, wenn das Inslovenzrisiko relativ gering erschienen sein mag. Dass dieses Risiko noch nicht einmal mit einem einzigen Satz erwähnt wurde, stelle einen gravierenden Beratungsfehler dar.

Ich halte das Urteil für richtig, weil den meisten Anlegern vor der Pleite von Lehman Brothers dieses Risiko gar nicht bekannt war, da sie schon nicht wussten, dass es sich bei einem Zertifikat um eine Anleihe und nicht um eine sichere Bankeinlage handelt. Außerdem spricht für eine Aufklärungspflicht, dass auch in den Flyern und Emissionsprospekten auf das Insolvenzrisiko hingewiesen wird. Das zeigt, dass es sich hierbei nicht um eine Lapalie handeln kann, wie ja auch die Pleite von Lehman Brothers deutlich gezeigt hat. Gleichwohl vertritt die überwiegende Anzahl der Gerichte die Auffassung, dass eine Bank über das Insolvenzrisiko nur aufklären muss, wenn entweder ein gesteigertes Insolvenzrisiko des Emittenten besteht oder der Anleger nach dem Insolvenzrisiko fragt. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Commerzbank gegen das Urteil Berufung einlegen wird.


Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.


Anwaltskanzlei LIPPKE
Könneritzstraße 53
04229 Leipzig

Telefon: 0341/480 70 66
Telefax: 0341/480 70 68
E-Mail:
Internet: www.lippke.net

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Informationen zu Kapitalanlagen, Investment und Baufinanzierung ohne Eigenkapital.
Auch im Bereich Bausparverträge sollte man sich vor einem Vertragsabschuß ausgiebig informieren.

L & R meldet Insolvenz an - Schlechte Aussichten für Dubai 1000 Hotelfonds Anleger

Für die ca. 950 Anleger des "Dubai 1000" Hotelfonds reissen die schlechten Nachrichten nicht ab. Nachdem den Investoren Recht auf Rückzahlung zugesprochen wurde, macht der Insolvenzantrag der L&R Treuhandgesellschaft mbH den Anlegern und deren Rechtsvertretern einen dicken Strich durch die Rechnung. Hier wird nur noch die Quote bleiben, die sicher nicht hoch ausfallen wird. Der per Haftbefehl gesuchte Initiator des "Dubai 1000" Hotelfonds, Georg Recker,  ist immer noch flüchtig.


Pressemitteilung von:
KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen
PR Agentur: Borgmeier Public Relations

Verklagte L & R – Treuhand und Steuer- und Beratungsgesellschaft mbH meldet Insolvenz an

Bremen/Hamburg, Mai 2011. Das eröffnete Insolvenzverfahren über das Vermögen der L&R Treuhandgesellschaft mbH schmälert die Chancen der Anleger des „Dubai 1000" Hotelfonds, ihr Geld zurück zu erhalten.

Mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro beteiligten sich etwa 950 Anleger als Gesellschafter und vertrauten auf die Realisierung eines Vier-Sterne-Hotels am Persischen Golf. Die als 1000-Zimmer-Unterkunft beworbene Luxusimmobilie sollte bereits 2007 fertiggestellt und eröffnet werden. Außer einer staubigen Baugrube befindet sich jedoch nichts auf dem Gelände. Ebenso fehlt von Fondsinitiator Georg Recker jede Spur.

Viele Anleger haben bereits in der ersten Instanz vor dem Landgericht Dortmund Schadensersatzansprüche zugesprochen bekommen. Da es bei Georg Recker finanziell schlecht stand, wurden unter anderem die Gründungskommanditisten erfolgreich verklagt. Hierzu zählt auch die Treuhandgesellschaft L & R – Treuhand und Steuer- und Beratungsgesellschaft mbH.

„Die Treuhandgesellschaft versuchte, ihren finanziellen Ruin durch den Gang in die zweite Instanz zu verhindern. Allerdings stehen die Chancen für unsere Mandanten gut, die zweite Instanz zu gewinnen und dort Gelder zurückzuholen“, erklärt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Lutz Tiedemann von KWAG Rechtsanwälte.

Allerdings macht nun das Insolvenzverfahren die Hoffnung, bei der Treuhandgesellschaft Geld zurückzuerhalten, zunichte. Denn das Amtsgericht Mainz (280 IN 21/11) hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der L & R – Treuhand und Steuer- und Beratungsgesellschaft mbH eröffnet. „Im schlimmsten Fall verbleibt für unsere Mandanten hier nur die Quote, die sehr niedrig sein wird“, erklärt Tiedemann.

Zu hoffen bleibt nun, dass die Staatsanwaltschaft noch Vermögenswerte entdeckt, um dort Kompensationen zu erhalten. „Hierzu wäre es hilfreich, wenn Georg Recker, der immer noch mit Haftbefehl gesucht wird, endlich nach Deutschland zurück käme“, so Tiedemann abschließend.

Aktuelle Urteile und Nachrichten der KWAG auch unter twitter.com/KWAG_Recht und www.KWAG-Recht.de sowie weitere Neuigkeiten unter www.facebook.com/pages/KWAG-Rechtsanwälte/152923241431950. Fondsanleger informieren sich über Ausstiegsmöglichkeiten unter www.xing.com/net/fondsanleger.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.


Lutz Tiedemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
KWAG, Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens und Gieschen – Rechtsanwälte in Partnerschaft
Poststraße 2-4, 20354 Hamburg
Tel. 040 / 226 399 5-0
Fax 040 / 226 399 5-29


Die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft ist, als eine ausnahmslos auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte Kanzlei, mit dem eindeutigen Anspruch, bestehende Ungleichgewichte auf dem Kapitalanlagemarkt zu regulieren.
Die beiden Gründungspartner, Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen, sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Schwerpunkte im Kapitalanlagerecht liegen unter anderem bei Medienfonds, Immobilienfonds, atypisch stillen Beteiligungen, klassischen Wertpapieranlagen und Falschberatungen durch Anlagevermittler.

Zahlreiche Fälle von hoher öffentlicher Aufmerksamkeit wurden mit positiven Ergebnissen für ihre Mandanten abgeschlossen. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Partnerschaft gehört außerdem das allgemeine Bankrecht mit allen seinen Fragestellungen zu Darlehen, Banksicherheiten und Sanierungen.
Die eindeutige Orientierung am Anlegerinteresse macht die KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen auch zu einem verlässlichen Partner vor, bei und nach wichtigen Anlageentscheidungen.

Infoquelle. openPR

Notkredite für Quelle von EU genehmigt

Der Stern meldet zum Quelle Notkredit:
Die EU-Kommission hat den Notkredit zur Rettung von Quelle genehmigt. Die Beihilfe erfülle die EU-Kriterien zur Rettung von Unternehmen in Schwierigkeiten, weil die Hilfe in Form eines Darlehens gewährt werde und zeitlich befristet sei, erklärte die Kommission.


Dass direkt vor der Insolvenzanmeldung die Konten von Quelle leer geräumt wurden und alles Geld in Richtung Arcandor floss, beachtet niemand mehr.

Weiter berichtet stern.de:

Das insolvente Versandhaus Quelle kann mit staatlicher Hilfe vorerst weiter arbeiten. Die EU-Kommission hat den vom Bund, Bayern und Sachsen zugesagten 50-Millionen-Euro-Kredit am Dienstag sofort genehmigt. Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg rechnet damit, dass Quelle Ende der Woche wieder flüssig ist. Bis September will er ein Sanierungskonzept vorlegen.


Also man greift wieder in den Topf des Volksvermögens um ein Projekt am Laufen zu halten, für das in einigen Monaten erst das Sanierungskonzept vorgelegt wird?! Da sollte man lieber den Laden schliessen, die Mitarbeiter mit den 50 Millionen abfinden und die Geldschieber zum Teufel jagen.
Letztendlich wird es wohl so laufen, wie Karl-Theodor zu Guttenberg es durch die Blumen schon vorankündigt.

Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) warnte aber: "Quelle ist mitnichten, wie einige sagen, jetzt gerettet." Mit dem bis zum Jahresende befristeten Kredit habe Quelle eine faire Chance bekommen, seinen Geld- und Warenstrom wieder in Gang zu bringen und ein Zukunftskonzept zu suchen. "Aber ein solcher Kredit kann auch dazu dienen, dass eine geordnete Insolvenz inklusive Abwicklung stattfinden kann", sagte Guttenberg im ZDF.


Sprich - es ist sowieso abzusehen, dass das Geld nur noch die Gläubiger bedient (In dem Fall zum Grossteil Investoren und Banken) und die Arbeitsplätze für die Zukunft sowieso verloren sind. Nur etwas zeitverzögert um das ganze Chaos nach den Wahlen zu starten.

Infoquelle: stern.de

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