Diese Ratings sind jedoch laut der Agentur Creditreform seit dem 14. Juni 2011 ungültig. Für eine dieser Anleihen gilt bereits seit Anfang März laut Rating von Creditreform "BB-" bis 30.03.2012. Die WGF erwähnte diese Herabstufungen jedoch nicht.
Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Dittke Schweiger Kehl
Von „BBB“ bis „BB+“ reichen die Ratings, welche die WGF AG am 13.07.2011 für vier von ihren sechs Hypotheken-Anleihen angibt. Diese Ratings gelten nach Angabe der Agentur Creditreform spätestens seit 14.06.2011 nicht mehr. Für zwei Anleihen gelten sie schon seit dem 02.03.2011 nicht mehr. Für eine weitere Anleihe, WGFH06 bis 14.12.2012, gibt Creditreform das Rating mit „BB-“ bis 30.03.2012 an. WGF erwähnt dieses Rating nicht. Die Immobilien-AG verweist im Übrigen auf den laufenden Ratingprozess, der noch nicht abgeschlossen sei. Creditreform beruft sich auf noch nicht beantwortete Fragen. Grundsätzlich entscheidet der Anleihen-Emittent, ob er ein Rating veröffentlicht oder ob er es zurückhält. Ratings bis „BBB-“ gelten noch als Investmentgrade. Ein „BB-“-Rating bezeichnet Anlagen mit mittlerem Insolvenzrisiko. Gemeinhin werden solche Anlagen als „Ramsch“ bezeichnet.
„Mit der Nennung nicht mehr gültiger besserer Ratings vermittelt der Emittent bewusst einen beschönigten Eindruck seiner Anleihen“, beklagt Anlegeranwalt Klaus Dittke von der Kanzlei DSKP.de in Düsseldorf: „Der Emittent kann sich nicht darauf berufen, dass in den hinterlegten Rating-Urkunden die Ablaufdaten der Ratings genannt sind.“
In dem Anfang Juli 2011 auf WGFAG.de hinterlegten Geschäftsbericht für 2010 werden nicht mehr gültige Ratings angegeben; mit dem Hinweis, sie würden (nur) für das jeweilige Geschäftsjahr, hier also 2010, gelten. Der Geschäftsbericht 2010 wurde aber am 11.04.2011 vom Vorstand und am 07.06.2011 vom Aufsichtsratsvorsitzenden unterschrieben. „Solche gravierenden Änderungen wie zwischenzeitlich (noch) nicht verlängerte Ratings gehören in den Geschäftsbericht“, fordert Anwalt Dittke, der seit 25 Jahren Geld für Anleger aus gescheiterten Anlagen zurückholt.
Der Geschäftsbericht 2010 wirft einige Fragen auf, welche die Bonität der Immobiliengesellschaft WGF betreffen. Eigentlich müsste ein Konzernabschluss erstellt werden: Die Gesellschaft erzielt umfangreiche Umsätze und Gewinne aus Geschäften mit 100%igen Tochtergesellschaften. Sie legt aber nur einen Geschäftsbericht für die Muttergesellschaft WGF AG vor. Ein Konzernabschluss würde mit wesentlich weniger Gewinn als die Muttergesellschaft abschließen, so dass der Verlustvortrag der Muttergesellschaft aus den nachträglich geänderten Abschlüssen für 2008 und 2009 nicht beseitigt wäre. Dies würde wahrscheinlich die Emissionsfähigkeit der WGF AG betreffen.
In WGF-Emissionsprospekten steht, die Rückzahlung von Anleihen solle durch den Verkauf der Bestandsimmobilien, könne u.a. aber auch mit der Aufnahme von Fremd- oder Eigenmitteln erfolgen. Das heißt nichts anderes, als dass hierfür Gelder aus der Ausgabe neuer Anleihen verwendet werden können. 15% der Einnahmen aus Anleihe-Emissionen darf die WGF AG ausweislich des Emissionsprospekts grundsätzlich frei verwenden. Die grundbuchrechtliche Absicherung der Anleihen erfolgt für die verbleibenden 85% der jeweiligen Nennwerte. „Faktisch geht es bei dem Handel mit den WGF-Anleihen also – zumindest diese 15% betreffend – um eine im Wertpapierprospekt offen gelegte Auszahlung von Altgläubigern mit dem Geld von Neuanlegern“, urteilt Anwalt Dittke und fragt, was man davon halten soll: „Was ist mit der Mehrzahl der Anleihengläubiger, die den umfangreichen Wertpapierprospekt nie zu Gesicht bekommen haben und das nicht wissen können? Wir sind dabei, eine Interessengemeinschaft der WGF-Anleihengläubiger zu gründen.“
Düsseldorf, 13.07.2011
Klaus Dittke, Anwalt für Kapitalanlegerrecht
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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