Klage gegen Berater von Apollo Medienfonds

Klage gegen Berater muß bis Ende des Jahres eingereicht sein.

Ende diesen Jahres läuft die absolute Verjährungsfrist für Anleger von Apollo Medienfonds ab. Damals von vielen Beratern als sicheres und ideales Steuersparmodel empfohlen, wurde von den meisten Beratern lediglich der Steuervorteil hervorgehoben. Auf das hohe Verlustrisiko wurde in den wenigsten Fällen hingewiesen. Die Kanzlei Dr. Stoll und Kollegen vertritt bereits einige geschädigte Anleger gegen die Berater, welche die Infos des möglichen Totalverlustes verschwiegen haben.

Tipps für Anleger von Apollo Medienfonds 
Pressemitteilung von: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
PR Agentur: schmallenberg.txt

Anleger der Apollo Medienfonds sind zutiefst enttäuscht über die Entwicklung ihrer Anlage, die ihnen damals als sichere Anlage und ideales Steuersparmodell von den Beratern empfohlen wurde. Die Apollo Medienfonds haben bislang erhebliche Verluste erwirtschaftet, da viele der produzierten Filme, in die die Fonds investierten, äußerst geringe Einspielergebnisse hatten, diesen aber hohe Verwaltungskosten gegenüberstanden. Auch die Schlussausschüttungen der Apollo Medienfonds konnten nicht überzeugen – trotz der Steuervorteile. Um sich von diesen Verlusten zu befreien, sollten Anleger der Apollo Medienfonds umgehend, mit Blick auf die absolute Verjährung zum Jahresende 2011, handeln und sich an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der bereits Anleger der Apollo Medienfonds vertritt, teilt hierzu mit: „Viele der Anleger der Apollo Medienfonds, die wir vertreten, wurden bei der Zeichnung der Anteile falsch beraten. Auf die erheblichen Verlustrisiken der Fonds wurde kaum hingewiesen, in den Vordergrund wurde nur die Qualifizierung als Steuersparmodell gestellt. Vor Jahresende werden wir also noch gegen die Berater Klage einreichen.“  Die Zeit für die Anleger der Apollo Medienfonds wird also langsam knapp. Es sollte nicht mehr länger gewartet werden, da sie ansonsten auf ihren Verlusten vollständig sitzen bleiben, wenn sie nicht vor Ende 2011 handeln. 

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Einsteinallee 1 77933 Lahr Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0 Fax: 07821 / 92 37 68 - 889 www.dr-stoll-kollegen.de Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus vier Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit. Im süddeutschen Raum in der Ortenau, zwischen Karlsruhe, Offenburg und Freiburg gelegen, vertreten unsere Rechtsanwälte Ihre Interessen bundesweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

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